Mit der Richtlinie 2000/31/EG uber den elektronischen Geschaftsverkehr hat die Europaische Gemeinschaft einen umfassenden Regelungsrahmen fur den elektronischen Handel geschaffen. Integraler Bestandteil sind Vorschriften zum Kundenschutz beim elektronischen Vertragsschluss, die in 312e BGB ihre Umsetzung gefunden haben. Sie sollen dazu dienen, das Vertrauen der Marktteilnehmer in den Binnenmarkthandel zu starken, indem spezifischen Risiken von Onlinegeschaften begegnet wird. 312e BGB erganzt dabei insbesondere die bereits existierenden Regelungen im Bereich der Fernabsatzgeschafte. Diese...
Mit der Richtlinie 2000/31/EG uber den elektronischen Geschaftsverkehr hat die Europaische Gemeinschaft einen umfassenden Regelungsrahmen fur den elek...