Die herrschende Meinung in Deutschland bestimmte bisher das Gesellschaftsstatut nach der Sitztheorie. Nach den EuGH-Entscheidungen in Sachen Uberseering und Inspire Art wird nunmehr aus europarechtlichen Grunden fur EG-Gesellschaften die Grundungstheorie angewendet, d. h. auf das Recht des Grundungsstaates abgestellt. Der Autor untersucht die Frage, wie diese Gesellschaften rechtlich zu behandeln sind und wie auf die drohende Umgehung deutscher Schutzvorschriften zu reagieren ist. Er entwickelt eine Form der Grundungstheorie, die den europarechtlichen Vorgaben genugt und den...
Die herrschende Meinung in Deutschland bestimmte bisher das Gesellschaftsstatut nach der Sitztheorie. Nach den EuGH-Entscheidungen in Sachen Uberse...