Das geltende Eherecht lehnt eine fristfreie Konventionalscheidung ab. Ist dies unter den Bedingungen der Moderne (noch) begrundet? Zur Beantwortung werden zunachst der rechts- und sozialhistorische Kontext analysiert, dem die Konventionalscheidung einerseits, die zwingende Trennungsfrist andererseits entstammen. Denn massgebend ist, inwieweit sich scheidungsbezogene Maximen verankert haben namentlich zulasten eines fristlosen Scheidungsrechts. Dies wiederum erlaubt substanziierte Bewertungen, ob es angesichts heutiger Sozialverhaltnisse in Ehe und Familie sowie rechtsdogmatischer Reformen...
Das geltende Eherecht lehnt eine fristfreie Konventionalscheidung ab. Ist dies unter den Bedingungen der Moderne (noch) begrundet? Zur Beantwortung we...