Die Arbeit widmet sich programmbegleitenden Werbeformen im Rundfunk. Diese zeichnen sich durch ihre Verbindung bzw. Nahe zum Programm aus und erschweren es damit dem Konsumenten, sich der Werbebotschaft etwa durch Umschalten des Programms oder durch den Einsatz so genannter Personal Video Recorder zu entziehen. Teilweise erfuhren die programmbegleitenden Werbeformen bereits eine rundfunkstaatsvertragliche Kodifikation, dies gilt etwa fur das Screen-Splitting und die virtuelle Werbung. Andere sind an den hergebrachten Werberechtsgrundsatzen zu messen, dies gilt etwa fur das Programming. Sowohl...
Die Arbeit widmet sich programmbegleitenden Werbeformen im Rundfunk. Diese zeichnen sich durch ihre Verbindung bzw. Nahe zum Programm aus und erschwer...