Das Vorliegen von betrachtlicher Marktmacht ist Voraussetzung und Anknupfungspunkt fur die Regulierung von Telekommunikationsmarkten. Ausgangspunkt fur die Untersuchung ist das neue europaische Kommunikationsrecht. Dieses ist Anlass und Grundlage fur das neue, am 26. Juni 2004 in Kraft getretene TKG. Der neue EU-Rechtsrahmen fur Kommunikationsdienste und -netze enthalt detaillierte Vorgaben zur Ermittlung von Marktmacht (Marktabgrenzung und Vorliegen betrachtlicher Marktmacht) auf Kommunikationsmarkten. Diese Arbeit stellt das Konzept der Ermittlung von Marktmacht im europaischen bzw....
Das Vorliegen von betrachtlicher Marktmacht ist Voraussetzung und Anknupfungspunkt fur die Regulierung von Telekommunikationsmarkten. Ausgangspunkt fu...