Wahrend die Abgrenzung von Taterschaft und Teilnahme nach deutschem Recht seit jeher Schwierigkeiten bereitet, hat man sich in Osterreich mit dem Ziel eine einfachere Losung zu finden 1974 fur ein Einheitstatersystem entschieden. Die Arbeit geht der Frage nach, ob sich die osterreichische Losung gegenuber der deutschen in der Praxis als die praktikablere erweist. Die Untersuchungen zeigen, dass die osterreichische Rechtsprechung tatsachlich zu einer Vereinfachung gelangt, da sie die Unterscheidung der Beteiligungsformen innerhalb der Einheitstaterschaft anhand einfach nachprufbarer Kriterien...
Wahrend die Abgrenzung von Taterschaft und Teilnahme nach deutschem Recht seit jeher Schwierigkeiten bereitet, hat man sich in Osterreich mit dem Ziel...