Die Abhandlung beschaftigt sich mit der Einordnung der aus der Verwertung selbstentwickelter Erfindungen resultierenden Ergebnisse in das Einkunftesystem. Einen Untersuchungsschwerpunkt bildet die Qualifikation der nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz gezahlten Vergutungen. Des Weiteren wird eine Abgrenzung der Privatsphare gegen die betriebliche Sphare eines Erfinders vorgenommen, wobei insbesondere auf die Problematik steuerrechtlicher Liebhaberei und die Einordnung so genannter Zufallserfindungen eingegangen wird. Fur die verschiedenen Formen des erfinderischen Tatigwerdens werden die im...
Die Abhandlung beschaftigt sich mit der Einordnung der aus der Verwertung selbstentwickelter Erfindungen resultierenden Ergebnisse in das Einkunftesys...