Bis zum Vierten Finanzmarktforderungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juli 2002, waren die damals noch als -Borsentermingeschafte- bezeichneten Termingeschafte als potenziell unvollkommene Verbindlichkeiten im Borsengesetz geregelt. Die nunmehr als -Finanztermingeschafte- bezeichneten Zeitgeschafte wurden durch die Novelle in die schadensersatzbewehrten Verhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes eingebettet. Die Ausarbeitung beschaftigt sich mit beiden Regelungsbereichen, dem (alten) Borsen- und dem (neuen) Finanztermingeschaft. Sie geht weiter der Frage nach, welche...
Bis zum Vierten Finanzmarktforderungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juli 2002, waren die damals noch als -Borsentermingeschafte- bezeichneten Terming...