32a GmbHG regelt das Schicksal von Gesellschafterdarlehen und verwandten Finanzierungsmitteln, die an eine GmbH in der Krise vergeben wurden und in der Insolvenz wieder abgezogen werden sollen. Bis zum heutigen Tage sind die Kernfragen im Zusammenhang mit dieser Norm, namlich warum sie notwendig ist und wie ihr Regelungsumfang beschaffen sein musste, nicht geklart. Zur Beantwortung dieser Fragen vereint die Studie eine finanzwirtschaftliche Untersuchung mit dem ersten umfassenden Modell der Gesellschafterfremdfinanzierung, eine okonomische Analyse des Rechts zur Frage der rechtspolitischen...
32a GmbHG regelt das Schicksal von Gesellschafterdarlehen und verwandten Finanzierungsmitteln, die an eine GmbH in der Krise vergeben wurden und in de...