Die Schuldrechtsreform hat erhebliche Auswirkungen fur das Arbeitsrecht mit sich gebracht: So unterfallen nunmehr Formulararbeitsvertrage den Vorschriften der 305 ff. BGB. Die Arbeit untersucht u.a., ob Formulararbeitsvertrage am Massstab von Tarifvertragen zu messen sind ( 310 Abs. 4 S. 3 BGB). Auch wird die umstrittene Frage erortert, ob der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Arbeits- oder Aufhebungsvertrags als Verbraucher i.S.v. 13 BGB handelt. Neben der Untersuchung, ob und wie die Klauselverbote der 308, 309 BGB auf Arbeitsvertrage anwendbar sind, werden weitere gangige Vertragsklauseln...
Die Schuldrechtsreform hat erhebliche Auswirkungen fur das Arbeitsrecht mit sich gebracht: So unterfallen nunmehr Formulararbeitsvertrage den Vorschri...