Der deutsche Gesetzgeber hat im Jahre 2001, nachdem die Verabschiedung einer europaischen Ubernahmerichtlinie im selben Jahr zunachst gescheitert war, das WpUG beschlossen, um den erkannten Regelungsbedarf im Bereich der Unternehmensubernahmen zu befriedigen. In 12 WpUG findet sich eine Regelung, die sich mit der Haftung fur unrichtige Angebotsunterlagen befasst. Der Autor erlautert mit dieser Arbeit sowohl die Voraussetzungen als auch die Rechtsfolgen dieser Vorschrift. Er geht dabei insbesondere auf die Parallelen zu den 44, 45 BorsG ein."
Der deutsche Gesetzgeber hat im Jahre 2001, nachdem die Verabschiedung einer europaischen Ubernahmerichtlinie im selben Jahr zunachst gescheitert war,...