Am 31. Mai 2002 ist die Europaische Insolvenzverordnung in Kraft getreten. Sie behandelt in den Artikeln 5 und 7 ausserhalb des Insolvenzeroffnungsstaates gelegene dingliche Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte. Ausgehend vom Wortlaut werden eingehend die Rechtsnatur sowie die rechtlichen und praktischen Folgewirkungen der Artikel 5 und 7 untersucht. Die Sinnermittlung erfolgt anhand der klassischen Auslegungsmethoden unter Heranziehung europarechtsspezifischer Besonderheiten. Diese Vorschriften sind keine Kollisions-, sondern Sachnormen und im Kontext mit dem Anerkennungsrecht (Art....
Am 31. Mai 2002 ist die Europaische Insolvenzverordnung in Kraft getreten. Sie behandelt in den Artikeln 5 und 7 ausserhalb des Insolvenzeroffnungssta...