Gegenstand der Untersuchung ist der Schutz des Beschuldigten vor erzwungener Selbstbelastung sowie sein Recht zur freien Verteidigung. Es wird dargelegt, dass der Beschuldigte das prozessuale Recht hat, vollstandig, zeitweise und partiell zu den Tatvorwurfen zu schweigen, ihm jedoch kein Recht zu aktiver Manipulation der Sachverhaltsaufklarung zusteht. Die Schrift erortert die Verwertbarkeit passiven und aktiven selbstbegunstigenden Prozessverhaltens im Rahmen der Beweiswurdigung und Strafzumessung und untersucht die Konsequenzen prozessualer Wertentscheidungen fur die Auslegung einzelner...
Gegenstand der Untersuchung ist der Schutz des Beschuldigten vor erzwungener Selbstbelastung sowie sein Recht zur freien Verteidigung. Es wird dargele...