Das im Rahmen des Mercosur vereinbarte Protokoll von Buenos Aires uber die internationale Zustandigkeit in Vertragssachen (PBA) sieht eine Modifikation des Erfullungsortgerichtsstandes des EuGVU sowie einen neuartigen Klagergerichtsstand vor. Letzterer ist eroffnet, wenn der Klager nachweist, dass er seine Leistung erbracht hat. Zunachst stellt der Verfasser die Vertragsgerichtsstande der autonomen Rechte der Mercosurstaaten und des EuGVU dar. Hauptanliegen der Arbeit ist die sodann erfolgende Auslegung der genannten Gerichtsstande des PBA. Schliesslich stellt der Autor diesen Gerichtsstanden...
Das im Rahmen des Mercosur vereinbarte Protokoll von Buenos Aires uber die internationale Zustandigkeit in Vertragssachen (PBA) sieht eine Modifikatio...