Die Arbeit liefert bestarkende Argumente fur die Gewahrleistung eines moglichst wirksamen Arbeitsschutzes der Beschaftigten durch eine EG-rechtskonforme Auslegung des bundesdeutschen Rechts unter Zuhilfenahme der schwedischen Grundregelungen stellvertretend fur das nordische Arbeitsumweltverstandnis. Der Begriff Arbeitsumwelt, dem ein weiter Arbeitsschutzansatz unter umfassender Beteiligung der Arbeitnehmer zugrunde liegt, wurde in Art. 118 a EWG aufgenommen. Art. 118 a EWG diente wiederum als Rechtsgrundlage fur die Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG. Erst diese und die zahlreichen...
Die Arbeit liefert bestarkende Argumente fur die Gewahrleistung eines moglichst wirksamen Arbeitsschutzes der Beschaftigten durch eine EG-rechtskonfor...