Nach uber 60 Jahren der Versorgung in Gebietsmonopolen offnete der Gesetzgeber 1998 die Energiebranche fur den Wettbewerb um Einzelkunden. Daraus ergeben sich auch fur die Energieaufsicht zahlreiche neue Fragen, etwa durch die Entstehung innovativer Geschaftsmodelle wie Strommakler und -bundler und das vermehrte Auftreten neuer Akteure am Markt, auch aus dem europaischen Ausland. Flankierende Anderungen im Kartellrecht machen eine Bestimmung des Verhaltnisses von Kartell- und Energieaufsicht erforderlich, im Hinblick auf kommunale Versorgungsunternehmen auch der Kommunalaufsicht. Die Arbeit...
Nach uber 60 Jahren der Versorgung in Gebietsmonopolen offnete der Gesetzgeber 1998 die Energiebranche fur den Wettbewerb um Einzelkunden. Daraus erge...