Sowohl das deutsche als auch das englische Recht erkennen die juristische Person als selbstandige Rechtspersonlichkeit an. Dennoch werden in beiden Rechten bestimmte Falle der Durchgriffshaftung (lifting of the corporate veil) zugelassen, in denen die Mitglieder fur die Verbindlichkeiten der juristischen Person haften. Vor dem Hintergrund verschiedener Konzepte der juristischen Person werden die Fallgruppen der Durchgriffshaftung in beiden Rechten untersucht sowie die nationalen Methoden und Grunde einer Durchgriffshaftung herausgearbeitet und verglichen. Dabei wird die Durchgriffshaftung als...
Sowohl das deutsche als auch das englische Recht erkennen die juristische Person als selbstandige Rechtspersonlichkeit an. Dennoch werden in beiden Re...