Seit 2002 besteht fur Vorstande und Aufsichtsrate borsennotierter Unternehmen die Pflicht, die sogenannte Entsprechenserklarung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben. Die Einfuhrung der Erklarungspflicht durch 161 AktG ist der bisherige Hohepunkt der Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland. Zunachst zeichnet der Autor den Verlauf der Corporate-Governance-Debatte nach und stellt den Kodex vor. Es folgt eine ausfuhrliche Analyse des 161 AktG. Hierbei wird auch der Problematik einer unterjahrigen Anderung der Entsprechenserklarung und einer eventuellen...
Seit 2002 besteht fur Vorstande und Aufsichtsrate borsennotierter Unternehmen die Pflicht, die sogenannte Entsprechenserklarung zum Deutschen C...