Durch das Vereinsforderungsgesetz von 1989 wurde der Vertrauensschutz im Spendenrecht gesetzlich verankert. Danach konnen Spender unter bestimmten Voraussetzungen auf die Richtigkeit einer Zuwendungsbestatigung vertrauen, die von einer gemeinnutzigen Organisation ausgestellt worden ist. Um das Risiko von Steuerausfallen aufgrund des Vertrauensschutzes auszuschliessen, hat der Gesetzgeber zugleich einen Haftungstatbestand aufgenommen, nach dem fur das Ausstellen unrichtiger Zuwendungsbestatigungen und fur die zweckwidrige Verwendung von Zuwendungen gehaftet wird. Nach einer Einfuhrung in die...
Durch das Vereinsforderungsgesetz von 1989 wurde der Vertrauensschutz im Spendenrecht gesetzlich verankert. Danach konnen Spender unter bestimmten Vor...