Seit vielen Jahren wird uber die Privatisierung kommunaler Sparkassen diskutiert. Mit dem absehbaren Wegfall von Anstaltslast und Gewahrtragerhaftung hat diese Diskussion nun eine neue Qualitat erhalten. Es stellt sich die Frage, ob kommunale Sparkassen unter Wahrung ihrer sparkassenspezifischen Kennzeichen vollstandig in die private Sphare entlassen werden konnen. Das gilt insbesondere fur die Aufgabenstellung des offentlichen Auftrages. Ziel der Arbeit war es, die rechtlichen Voraussetzungen fur eine solche materielle Privatisierung aufzuzeigen. Als private Organisationsform wurde dabei die...
Seit vielen Jahren wird uber die Privatisierung kommunaler Sparkassen diskutiert. Mit dem absehbaren Wegfall von Anstaltslast und Gewahrtragerhaftung ...