Das BGB nimmt mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 den neuen Begriff der Pflichtverletzung in das Leistungsstorungsrecht auf, um dieses rechtliche Problem ohne Ruckgriff auf die Lehre von der Positiven Vertragsverletzung losen zu konnen. Der Autor geht davon aus, dass dieser Begriff der Pflichtverletzung im neuen BGB gleichbedeutend ist mit dem der nicht gehorigen Erfullung des alten BGB. Er geht in seiner Arbeit auf die Entwicklung des Leistungsstorungsrechts mit dem Begriff der nicht gehorigen Erfullung aus historischer und rechtsvergleichender...
Das BGB nimmt mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 den neuen Begriff der Pflichtverletzung in das Leistungsstorungsrecht auf, um dieses rech...