Die Entwicklung im europaischen Insolvenzrecht hat mit dem Inkrafttreten der Europaischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) am 31. Mai 2002 vorerst ihren Hohepunkt erreicht. Vorausgegangen war eine jahrzehntelange Auseinandersetzung uber ein gemeinsames Regelwerk. Nunmehr ist eine Vereinheitlichung der internationalen Insolvenzkollisionsrechte der EU-Mitgliedstaaten im Verhaltnis untereinander erreicht worden, mit Ausnahme Danemarks. Die Arbeit veranschaulicht zunachst die Entwicklung im europaischen Insolvenzrecht bis zur Verabschiedung der EuInsVO am 29. Mai 2000. Nach einer Bestimmung der...
Die Entwicklung im europaischen Insolvenzrecht hat mit dem Inkrafttreten der Europaischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) am 31. Mai 2002 vorerst ihren ...