Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes in Deutschland waren es praktische Falle des Arbeitsrechts, die den Anlass zu einer Diskussion der Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht gaben. Vor allem die Uberlegenheit des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie die fehlende umfassende Kodifikation des Arbeitsrechts fuhrten dazu, dass die Rechtsprechung wesentliche Bereiche des deutschen Arbeitsrechts durch die Grundrechte ausgestaltet hat. In England fehlt diese Tradition an Arbeitnehmergrundrechten, da erst durch den Human Rights Act 1998 die gesetzliche...
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes in Deutschland waren es praktische Falle des Arbeitsrechts, die den Anlass zu einer Diskussion...