Begehen Mitarbeiter eines Unternehmens Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, so kann der daraus resultierende wirtschaftliche Vorteil gemass 30 OWiG im Rahmen der Verbandsgeldbusse auch bei dem Unternehmen abgeschopft werden. Daneben droht dem Unternehmen eine Versteuerung des erhaltenen wirtschaftlichen Vorteils sowie eine Inanspruchnahme nach den Haftungsvorschriften der Abgabenordnung. Die Arbeit entwickelt unter vergleichender Heranziehung der Verfallsvorschriften Losungsmoglichkeiten, um einerseits eine doppelte Inanspruchnahme des Unternehmens zu verhindern und andererseits eine...
Begehen Mitarbeiter eines Unternehmens Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, so kann der daraus resultierende wirtschaftliche Vorteil gemass 30 OWiG i...