Die Untersuchung hat die Begehungsformen der unmittelbaren und der mittelbaren Taterschaft zum Gegenstand; und zwar in ihrem Verhaltnis zueinander sowie in ihrem Verhaltnis zu den einzelnen Tatbestanden des Besonderen Teils des StGB. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Figur der mittelbaren Taterschaft als Ausnahme gegenuber dem gesetzgeberischen -Normalfall- der unmittelbaren Taterschaft sowohl eine Funktion normativer Erfolgs- und Handlungszurechnung als auch insoweit daruber hinausgehend eine Funktion sprachlicher Klarstellung und semantischer Erweiterung der Handlungsmerkmale...
Die Untersuchung hat die Begehungsformen der unmittelbaren und der mittelbaren Taterschaft zum Gegenstand; und zwar in ihrem Verhaltnis zueinander sow...