Durch die am 1.1.2002 in Kraft getretene Zivilprozessnovelle ist die richterliche Frage- und Erorterungspflicht erneut in das Blickfeld juristischer Diskussion geraten. Wie weitgehend der Richter im Zivilprozess die Parteien befragen und mit ihnen den Streitgegenstand erortern muss beziehungsweise darf, ist aufgrund der Bedeutung dieser Frage fur den Ausgang des Rechtsstreits und angesichts des nach wie vor nicht hinreichend differenzierten Gesetzeswortlautes zu Recht ein Dauerthema. Einen Beitrag zur Auslegung und Fortbildung des Gesetzes leistet diese Arbeit, in der die heutige richterliche...
Durch die am 1.1.2002 in Kraft getretene Zivilprozessnovelle ist die richterliche Frage- und Erorterungspflicht erneut in das Blickfeld juristischer D...