Am 1. Juni 1999 trat das Gesetz zum Internationalen Privatrecht und fur ausservertragliche Schuldverhaltnisse vom 21.05.1999 in Kraft. Mit dieser Reform wurde in den Art. 38, 41, 42 EGBGB erstmals auch das Kollisionsrecht der ungerechtfertigten Bereicherung geregelt. Aufgabe der Arbeit ist es, die neuen Vorschriften im Hinblick auf Regelungslucken und Anwendungsprobleme zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird sich zeigen, dass nicht alle vor der Reform bestehenden Fragen durch die Regelung eine eindeutige Losung gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Bemuhungen in Brussel im...
Am 1. Juni 1999 trat das Gesetz zum Internationalen Privatrecht und fur ausservertragliche Schuldverhaltnisse vom 21.05.1999 in Kraft. Mit dies...