Wahrend gesellschaftsrechtliche (= offene) Einlagen obligatorischer Nutzungsrechte mittlerweile von der Rechtsprechung anerkannt sind, wurden die dadurch ausgelosten handelsbilanziellen und steuerlichen Fragen bisher noch keiner konsequenten Losung zugefuhrt. In gleicher Weise ist die Behandlung verdeckter Einlagen zu klaren, die ohne Gewahrung von Gesellschafterrechten allein aufgrund der Gesellschafterstellung eingeraumt werden. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob und wie Einlagen obligatorischer Nutzungsrechte Eingang in die Bilanz finden, insbesondere, ob es sich bei...
Wahrend gesellschaftsrechtliche (= offene) Einlagen obligatorischer Nutzungsrechte mittlerweile von der Rechtsprechung anerkannt sind, wurden die dadu...