Die Arbeit befasst sich einleitend mit den Standesrechten und Standespflichten der Kleriker, welche nach dem Tridentinum zur Hebung der Klerikerdisziplin erneut eingescharft und mit strengen Strafandrohungen zur Befolgung eingemahnt wurden. Wo man aber Priester, die dem Ansehen ihres Standes durch unwurdiges und fehlerhaftes Verhalten schweren Schaden zufugten, -korrigieren- sollte, wurde im Untersuchungszeitraum zu einer haufig erorterten Frage in der Erzdiozese Salzburg. Man behalf sich mit Einweisung solcher Priester zur Bestrafung in das Salzburger Priesterhaus oder in die...
Die Arbeit befasst sich einleitend mit den Standesrechten und Standespflichten der Kleriker, welche nach dem Tridentinum zur Hebung der Klerikerdiszip...