Das indische Recht kennt kein einheitliches Familienrecht, vielmehr besteht eine personale wie regionale Rechtszersplitterung. Dabei verfugen die Glaubensgemeinschaften der Hindus, Buddhisten, Jainas und Sikhs uber ein staatlich normiertes Eherecht, ebenso wie Christen und Parsen. Dagegen sind die Eherechte von Moslems und Juden nur in geringem Masse kodifiziert. Neben diesen an die Religionszugehorigkeit anknupfenden Eherechten bietet der indische Gesetzgeber jedermann die Moglichkeit, sich unabhangig von seiner Religionszugehorigkeit fur ein ziviles Eherecht zu entscheiden. Die Arbeit...
Das indische Recht kennt kein einheitliches Familienrecht, vielmehr besteht eine personale wie regionale Rechtszersplitterung. Dabei verfugen die Glau...