Die Frage der Schadensersatzhaftung borsennotierter Aktiengesellschaften und ihrer Organmitglieder fur fehlerhafte Kapitalmarktinformation hat Fachwelt und Offentlichkeit in der Vergangenheit gleichermassen bewegt. Im Mittelpunkt der Diskussion standen spektakulare Falle fehlerhafter Unternehmensmeldungen. Die dagegen erhobenen Schadensersatzklagen einzelner Kapitalanleger blieben bis auf wenige Ausnahmen erfolglos. Mit den 37 b, c WpHG hat der Gesetzgeber erstmals Normen geschaffen, die eine Schadensersatzhaftung der Emittenten fur unterlassene oder unrichtige Ad hoc-Mitteilungen vorsehen....
Die Frage der Schadensersatzhaftung borsennotierter Aktiengesellschaften und ihrer Organmitglieder fur fehlerhafte Kapitalmarktinformation hat Fachwel...