Die Caroline-v.-Monaco-Urteile des BGH fuhrten zu einer erheblichen Steigerung der Entschadigungszahlungen bei Personlichkeitsrechtsverletzungen, wodurch die Verhaltnismassigkeit zu Schmerzensgeldzahlungen nicht mehr gewahrt schien. Die Autorin versucht, diese Problematik zunachst durch Ubertragung des Praventionsgedankens auf den Tatbestand des 253 BGB ( 847 BGB a.F.) zu losen, um im nachsten Schritt dessen Berechtigung kritisch zu hinterfragen. Zuletzt werden in dieser Studie alternative Anspruchsgrundlagen, mit denen der Zweck des Praventionsgedankens ebenfalls erreicht werden kann,...
Die Caroline-v.-Monaco-Urteile des BGH fuhrten zu einer erheblichen Steigerung der Entschadigungszahlungen bei Personlichkeitsrechtsverletzunge...