Durch das Wertpapiererwerbs- und Ubernahmegesetz (WpUG) wurde zum 01.01.2002 erstmals in Deutschland eine verbindliche Regelung fur offentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren eingefuhrt. Im Rahmen dieser Regelung nimmt die 30-prozentige Kontrollschwelle des 29 Abs. 2 WpUG eine wichtige Stellung ein. In die Berechnung dieser Kontrollschwelle gehen neben Stimmrechten aus Aktien, die dem Bieter selbst gehoren, in besonderen Fallen auch Stimmrechte aus Aktien ein, die von einem Dritten gehalten werden. Voraussetzung fur die Zurechnung dieser Stimmrechte ist, dass der Bieter die Moglichkeit...
Durch das Wertpapiererwerbs- und Ubernahmegesetz (WpUG) wurde zum 01.01.2002 erstmals in Deutschland eine verbindliche Regelung fur offentliche Angebo...