Diese Arbeit untersucht die Frage, ob der Inhaber eines Gestaltungsrechts zu dessen wirksamer Ausubung in der Gestaltungserklarung den Gestaltungsgrund angeben muss. Zunachst wird losgelost von den einzelnen Gestaltungsrechten der Inhalt der Gestaltungserklarung als solcher erforscht. Dazu werden die grundabhangigen von den grundunabhangigen Gestaltungsrechten geschieden. Beleuchtet werden die Unterschiede zwischen aussergerichtlicher und gerichtlicher Begrundungslast, zwischen offentlichem Recht und Privatrecht mit seinem Bekenntnis zur Privatautonomie. Im Ergebnis stellt die Begrundung...
Diese Arbeit untersucht die Frage, ob der Inhaber eines Gestaltungsrechts zu dessen wirksamer Ausubung in der Gestaltungserklarung den Gestaltungsgrun...