Nach wie vor beschaftigt die Aufarbeitung der Epoche von Nationalsozialismus und Faschismus auch die Rechtswissenschaft. Ein bisher wenig beachtetes Forschungsfeld ist dabei der direkte Vergleich der Gesetzgebungsarbeiten Deutschlands und Italiens. Dieser Vergleich erscheint besonders lohnend, da im Jahr 1937 die Arbeitsgemeinschaft fur die deutsch-italienischen Rechtsbeziehungen gegrundet wurde, zu deren Aufgaben auch die gegenseitige Unterrichtung uber den Stand der gesetzgeberischen Massnahmen gehorte. Gerade im Hinblick auf den 1942 erlassenen Codice Civile Italiens drangt sich daher die...
Nach wie vor beschaftigt die Aufarbeitung der Epoche von Nationalsozialismus und Faschismus auch die Rechtswissenschaft. Ein bisher wenig beachtetes F...