Die Kammer, so der Tenor in der zivilprozessualen Literatur, entscheidet abgewogener, objektiver und hat die -hohere Richtigkeitsgewahr-. In der Praxis setzt sich allerdings der Einzelrichter durch. Mit dem vermehrten Einzelrichtereinsatz erster Instanz, so die Begrundung zum Zivilprozessreformgesetz 2002, werde die Qualitat der ersten Instanz verbessert. Warum, aufgrund welcher Erkenntnisse wird -der- Kammer beziehungsweise -dem- Einzelrichter die hohere -Richtigkeitsgewahr- zuerkannt? Die zivilprozessuale Betrachtungsweise bleibt bei der Beantwortung dieser Fragen ihrem -Paradigma-...
Die Kammer, so der Tenor in der zivilprozessualen Literatur, entscheidet abgewogener, objektiver und hat die -hohere Richtigkeitsgewahr-. In der Praxi...