Am 1.3.2001 ist die sogenannte EheVO (Verordnung der EG 1347/2000) in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Zustandigkeit der Behorden fur grenzuberschreitende Eheverfahren und damit zusammenhangende andere Familiensachen erstmalig fur den gesamten Raum der EG einheitlich. Daneben stellt die Verordnung die Voraussetzungen fur die Anerkennung und Vollstreckung der in diesen Verfahren getroffenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten der EG auf. Der Verfasser stellt die Regelungen der Verordnung dar und vergleicht die aktuelle Situation mit der Lage vor Inkrafttreten der Verordnung...
Am 1.3.2001 ist die sogenannte EheVO (Verordnung der EG 1347/2000) in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Zustandigkeit der Behorden fur grenzub...