Das Verhaltnis der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle zur Arbeitsgerichtsbarkeit ist seit jeher umstritten und Gegenstand kontroverser Erorterungen. Wahrend das Gesetz Entscheidungskompetenzen der Einigungsstelle in Rechts- und Regelungsstreitigkeiten einraumt, sind die Konsequenzen einer Spruchtatigkeit der Einigungsstelle in Rechtsfragen bislang nicht abschliessend geklart. Unter Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Lehre entwickelten Positionen befasst sich die Arbeit mit den Voraussetzungen einer entsprechenden Spruchtatigkeit der Einigungsstelle im erzwingbaren...
Das Verhaltnis der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle zur Arbeitsgerichtsbarkeit ist seit jeher umstritten und Gegenstand kontroverser Ero...