Aktiengesellschaften entfalten ihre unternehmerische Tatigkeit haufig als Spitze einer Unternehmensgruppe mit zahlreichen Tochtergesellschaften. Vorstand und Aufsichtsrat einer solchen herrschenden Aktiengesellschaft mussen das Geschehen in den Tochtergesellschaften genau uberwachen, um einen Durchschlag von dortigen Fehlentwicklungen auf die eigene Gesellschaft zu verhindern. Da das auf die Einzelgesellschaft zugeschnittene Aktiengesetz die diesbezuglichen Fragen jedoch nicht explizit regelt, muss ihre Losung aus den wenigen konzernrechtlichen Ansatzen entwickelt werden. Dies ist Thema der...
Aktiengesellschaften entfalten ihre unternehmerische Tatigkeit haufig als Spitze einer Unternehmensgruppe mit zahlreichen Tochtergesellschaften. Vorst...