Ausgangspunkt dieser Arbeit ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der gewerblich tatige Erbenermittler keinerlei Anspruche gegen aufgefundene Erben geltend machen konnen, wenn es ihnen nicht gelingt, den Erben zum Abschluss einer Honorarvereinbarung zu bewegen. Im Gegensatz zu anderslautenden Stimmen in Rechtsprechung und Literatur verneint der BGH insbesondere Anspruche aus Geschaftsfuhrung ohne Auftrag. Diese Entscheidung erscheint mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung, die dazu neigte, den Anwendungsbereich der 677 ff BGB immer weiter auszudehnen, zumindest fragwurdig, so...
Ausgangspunkt dieser Arbeit ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der gewerblich tatige Erbenermittler keinerlei Anspruche gegen aufgefun...