Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999, I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentar in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVU geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Pragend fur die internationale Entscheidungszustandigkeit, den Begriff der Eilmassnahmen und ihre Extraterritorialitat ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der -realen Verknupfung- zwischen Forum, Eilmassnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses Begriffes wirft eine Fulle von Fragen auf, deren Antworten zu einem neuen Verstandnis...
Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999, I-2277) griffen Grundsatzprobleme d...