Nachdem in den 90er Jahren vor allem der Gang an die Borse die juristische Diskussion gepragt hat, ist in den letzten Jahren der Ruckzug von der Borse mehr und mehr in den Vordergrund getreten. Das vom Gesetzgeber eigens dafur geschaffene Verfahren konnte sich in der Praxis nicht durchsetzen. Statt dessen dominiert das sogenannte kalte Delisting, d.h. der Borsenruckzug mithilfe umwandlungs- und aktienrechtlicher Umstrukturierungsmassnahmen. Diese Arbeit geht vor allem der Frage nach, inwieweit AktG und UmwG speziell auch unter dem Gesichtspunkt des Borsenruckzugs ausreichenden...
Nachdem in den 90er Jahren vor allem der Gang an die Borse die juristische Diskussion gepragt hat, ist in den letzten Jahren der Ruckzug von der Borse...