In Frankreich und Spanien kann ein Kaufmann an seinem Unternehmen eine Mobiliarsicherheit bestellen, welche in ein Register eingetragen wird. Der Verfasser vergleicht diese globalen Sicherungsrechte an Unternehmen mit der ihnen funktional entsprechenden Sicherungsubereignung des deutschen Rechts anhand verschiedener, in allen Rechtsordnungen vorfindbarer Fallkonstellationen. Sodann wird die im grenzuberschreitenden Kreditsicherungsverkehr durch den moglichen Ortswechsel des Sicherungsguts sich ergebende Anerkennungsproblematik untersucht. Da diese Problematik mit den Mitteln des...
In Frankreich und Spanien kann ein Kaufmann an seinem Unternehmen eine Mobiliarsicherheit bestellen, welche in ein Register eingetragen wird. Der Verf...