Die ordnungsgemasse Beendigung von Gewinnabfuhrungs- und Beherrschungsvertragen (Unternehmensvertragen) ist im Grundsatz gesetzlich nicht geregelt. Sie zahlt zu den umstrittensten Fragestellungen im Bereich des Konzernrechtes. Angesichts des zunehmenden Trends der Dekonzentration und der Reorganisation von Konzernstrukturen kommt dem Bereich der Anderung und Beendigung von Unternehmensvertragen etwa bei Unternehmens(ver)kaufen eine wachsende Bedeutung zu. Bei kurzfristig umzusetzenden Marktanpassungen stellt sich, bedingt durch die lange Laufzeit dieser Vertrage, immer haufiger die Frage nach...
Die ordnungsgemasse Beendigung von Gewinnabfuhrungs- und Beherrschungsvertragen (Unternehmensvertragen) ist im Grundsatz gesetzlich nicht geregelt. Si...