Im Rahmen einer Kapitalerhohung konnen Fehler der Beschlussfassung ebenso auftreten wie Mangel im Zuge der Durchfuhrung. Bei Beschlussmangeln hat die analoge Anwendung der 241 ff. AktG grundsatzlich die ruckwirkende Nichtigkeit des Beschlusses und damit das Erfordernis der Ruckabwicklung der Kapitalerhohung zur Folge. Dies wird dem praktischen Bedurfnis nach Vertrauens- und Bestandsschutz indes nicht gerecht. Die Losung der Problematik ist in der Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft zu suchen, wodurch ein Bestandsschutz der Kapitalerhohung fur die Vergangenheit gewahrleistet...
Im Rahmen einer Kapitalerhohung konnen Fehler der Beschlussfassung ebenso auftreten wie Mangel im Zuge der Durchfuhrung. Bei Beschlussmangeln hat die ...