Die Mehrheitsbeteiligung von Idealvereinen an Kapitalgesellschaften ist seit dem -ADAC-Urteil- des BGH weitestgehend anerkannt. Dies machen sich die Bundesligavereine durch Ausgliederung ihrer Profiabteilungen zunutze. Dabei wird jedoch ubersehen, dass der Schutz der Glaubiger nicht so sehr durch die Aufbringung des Mindestkapitals in der Tochtergesellschaft als solches, sondern vielmehr durch die personliche Verlustbeteiligung ihrer naturlichen Tragerpersonen erreicht wird. Die Ausgliederung der Berufssportabteilungen lost somit das seit langem beklagte Rechtsformproblem nicht. Der Autor...
Die Mehrheitsbeteiligung von Idealvereinen an Kapitalgesellschaften ist seit dem -ADAC-Urteil- des BGH weitestgehend anerkannt. Dies machen sich die B...