Die Vorschrift des 1687 BGB ist eine vollig neue Regelung, die keinen Vorlaufer im Familienrecht des BGB vor dem KindRG hatte. Es erfolgt eine Ausgestaltung elterlicher Sorge nach Trennung / Scheidung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Eltern in wichtigen Angelegenheiten zusammenwirken, aber auch, dass sie sich jedenfalls grundsatzlich uber alle das Kind betreffenden Angelegenheiten verstandigen. Die das Kind betreffenden Angelegenheiten konnen dabei als -erheblich- oder -alltaglich- bezeichnet werden. Welche Angelegenheiten jedoch konkret als erheblich oder alltaglich zu bezeichnen sind...
Die Vorschrift des 1687 BGB ist eine vollig neue Regelung, die keinen Vorlaufer im Familienrecht des BGB vor dem KindRG hatte. Es erfolgt eine Ausgest...