Mit Einfuhrung der Insolvenzordnung am 1.1.1999 hat der Gesetzgeber die Behandlung von Vorbehaltskaufen in der Insolvenz erstmals in 107 InsO spezialgesetzlich geregelt. Hintergrund fur die Regelung des 107 I InsO war es, das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskaufers insolvenzfest zu machen. Damit sollte der Streit um die Anwendung von 17 I KO in der Verkauferinsolvenz und die mit dieser verbundenen unbilligen Ergebnisse beigelegt werden. Ob der Gesetzgeber diese Vorgabe erreicht hat, ist angesichts der Formulierung von 107 I InsO zweifelhaft und wird im ersten Teil der Arbeit untersucht. Der...
Mit Einfuhrung der Insolvenzordnung am 1.1.1999 hat der Gesetzgeber die Behandlung von Vorbehaltskaufen in der Insolvenz erstmals in 107 InsO spezialg...