Die freie richterliche Beweiswurdigung gehort zu den zentralen Grundsatzen der Zivilprozessordnung. Dieser Grundsatz findet sich mit gesamtdeutscher Geltung erstmals in der CPO von 1877. Ziel der Arbeit ist es, den Ubergang aus den Verfahrensordnungen der Naturrechts- und Partikularrechtskodifikationen zum System der CPO von 1877 und der nachfolgenden Ausformung und Festigung des Beweiswurdigungsrechts durch die umfangreiche Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG) bis zu seiner Auflosung im Jahre 1945 darzustellen und zu wurdigen. Grundlage der Untersuchung ist die wiederaufgefundene -Sammlung...
Die freie richterliche Beweiswurdigung gehort zu den zentralen Grundsatzen der Zivilprozessordnung. Dieser Grundsatz findet sich mit gesamtdeutscher G...