Am 29. April 1998 trat das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Mit dem Gesetz wurde der ordnungspolitische Rahmen der Elektrizitats- und Gaswirtschaft fundamental geandert. Die bis dahin geltende kartellrechtliche Freistellung fur Energieversorgungsunternehmen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen (GWB) wurde abgeschafft. Damit entfielen die geschlossenen Versorgungsgebiete. Mit dem System des verhandelten Netzzugangs ( 5 und 6 EnWG) und dem Alleinabnehmer-System ( 7 EnWG) wurden im Energiewirtschaftsgesetz Netzzugangssysteme eingefuhrt. Im unmittelbaren...
Am 29. April 1998 trat das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Mit dem Gesetz wurde der ordnungspolitische Rahmen der Elektr...